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Und täglich grüßt die Wissenschaft
19.01.2007

Aufsicht über Airlines

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Luftfahrtunternehmen gibt es in Deutschland. In keinem anderen Land der Welt fliegen mehr Airlines.

Glosse

Für Furore sorgte in den 1970er Jahren der Sportwagen Opel GT. Legendär auch sein Slogan: "Nur fliegen ist schöner". Dass Fliegen das höchste der Gefühle ist, davon waren bereits die Flugpioniere überzeugt. Und sicher auch Ferdinand Graf von Zeppelin, der vor knapp 100 Jahren das Reisen mit dem Luftschiff populär machte. Wer es sich leisten konnte, buchte ein Ticket bei der Deutschen Luftschifffahrts-Aktiengesellschaft, kurz Delag - der ersten Fluggesellschaft der Welt. Ihre Gründung (16. November 1909) wäre heute ein Fall für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig, das für die Genehmigung und Aufsicht deutscher Luftfahrtunternehmen verantwortlich ist. Wer eine Fluggesellschaft gründen und betreiben will, muss eine Liste von Voraussetzungen akribisch erfüllen. Technische zum Beispiel, wie die Instandhaltung der Maschinen. Und - ganz wichtig - wirtschaftliche, wie einen lückenlosen Finanzplan, der die Wirtschaftlichkeit für die ersten 24 Monate nachweist. Die Airline muss über ausreichend Kapital verfügen. Schließlich soll - zum Schutz der Passagiere - nicht am falschen Ende gespart werden. Sicherheit kennt keine Kompromisse. (gef)



Fakten

Genehmigung und Aufsicht deutscher Luftfahrtunternehmen

Deutschland ist europaweit das Land mit den meisten Luftfahrtunternehmen. 172 Betriebslizenzen registrierte im Dezember 2006 das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig, das für die Genehmigung und Aufsicht deutscher Luftfahrtunternehmen zuständig ist. Wer eine Airline gründen und betreiben will, muss erhebliche Anforderungen erfüllen. Ein Gewerbeschein reicht bei weitem nicht aus, um Menschen und Dinge auf dem Luftweg gewerblich befördern zu dürfen.
Der Staat ist in das Genehmigungsverfahren stark involviert. Schließlich geht es um die Sicherheit der Passagiere. Seit 1993 regeln Verordnungen der Europäischen Union (EU), nach welchem Standard Luftfahrtunternehmen zu zertifizieren sind. "Grundsätzlich muss der Sitz der Gesellschaft in der EU sein, und mindestens 51 Prozent des Kapitals müssen aus der EU kommen", erläutert Hans-Henning Mühlke, Leitender Regierungsdirektor und Abteilungsleiter Betrieb, im LBA. Woher das Geld kommt, müsse der Unternehmer lückenlos nachweisen. Die Haupttätigkeit des Unternehmens, so eine weitere Grundvoraussetzung, muss der Luftverkehr sein. Die Flugzeuge müssen - ähnlich wie Kraftfahrzeuge - registriert und versichert sein.
Neben den Grundvoraussetzungen prüft das LBA auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen. So muss das Luftfahrtunternehmen einen Finanzplan vorlegen, der die Wirtschaftlichkeit für die ersten 24 Monate belegt. "Die Airline muss über ausreichend Kapital verfügen. Schließlich soll - zum Schutze der Passagiere - nicht am falschen Ende gespart werden", begründet Mühlke. Das LBA verfolgt die wirtschaftliche Situation auch über die Anfangsphase hinaus permanent weiter, denn Sicherheit kostet Geld. "Deuten sich finanzielle Engpässe an, können wir rechtzeitig handeln und dem Unternehmen gegebenenfalls Vorschläge machen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind."
Greifen sämtliche Maßnahmen nicht, wird die Betriebslizenz zum Schutz der Öffentlichkeit entzogen. In den vergangenen acht Jahren waren davon rund 60 Luftfahrtunternehmen betroffen.
Strenge Kriterien müssen auch bei den technischen Anforderungen gelten. So muss die Airline nachweisen, dass sie ihre Maschinen zuverlässig instandhalten lässt. Das Personal an Bord, wie Piloten und Flugbegleiter, muss den Vorschriften entsprechend ausgebildet sein. Zudem muss das Unternehmen unter anderem über ein Qualitätsmanagement sowie über einen Luftsicherheitsplan zum Schutz der Passagiere und Öffentlichkeit vor terroristischen Angriffen verfügen.
Bis zu einem Jahr kann der Genehmigungsprozess in Anspruch nehmen. "Jede Veränderung, beispielsweise die Anschaffung neuer Flugzeuge, bedeutet erneute Prüfungen", erklärt der Abteilungsleiter. Ohne sorgfältige Kontrolle geht es nicht. Der Schutz der Passagiere hat absoluten Vorrang und die Sicherheit ist das oberste Gebot.
(gef)



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