Bräune mit Wellnessduft
1000-mal höher
als die natürliche Sonne kann die UV-A-Strahlung eines Turbobräuners sein. Das BfS bietet zum Schutz der Kunden deshalb ein Gütesiegel für Solarien an.
Glosse
Also die Sache mit den Solarien wird auch immer komplizierter. Waren Sie mal kürzlich in einem? Die nette Dame am Empfang hielt mir nicht nur einen Vortrag über Hauttypen und Besonnungszeiten. Sie präsentierte auch gleich die neuesten Errungenschaften - ein Gerät mit automatischer Hautabtastung (soweit kommt das noch!) und eins mit lieblichem Zitronenduft. Ich floh.
Im Grunde tat sie nur ihre Arbeit. Drauflegen und grillen - das war früher einmal. Inzwischen ist klar, dass Solarien mit Vorsicht zu genießen sind. Die knackige Bräune kommt nämlich durch eine gute Portion UV-A- und zum Teil auch UV-B-Strahlung zustande - und die sind im Übermaß gesundheitsgefährdend und können Hautkrebs auslösen. Dass wir uns heute erst durch einen ganzen Fragenkatalog wühlen müssen, bevor wir überhaupt einen Strumpf ausgezogen haben, ist auch dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter zu verdanken: Es hat 2003 durchgesetzt, dass erstmals ein Gütesiegel für Solarien eingeführt wurde. Wer dieses Gütesiegel verwenden will, verpflichtet sich, bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen, wie geschulte Mitarbeiter und regelmäßig gewartete Geräte. Was so selbstverständlich klingt, war es davor keineswegs: Das Betreiben von Solarien ist bis heute nicht per Gesetz geregelt. Tja, und ich? - Ich warte jetzt einfach auf den Sommer und ein Sonnenbad im Park. Ohne Zitronenduft, aber mit einer guten Sonnencreme.
(leu)
Fakten
Die Sache mit der Bräune
Braune Haut ist immer noch ein Schönheitssymbol. Wer braun ist, gilt als fit und gesund. Aber Bräune - egal ob natürlich durch die Sonne oder künstlich durchs Solarium - ist nicht ohne Gefahren. Durch das regelmäßige und hohe Bombardement an UV-A- und UV-B-Strahlung altert die Haut schneller, und es kann sogar Hautkrebs entstehen. 2003 hat das Bundesamt für Strahlenschutz deshalb zusammen mit dem Bundesumweltministerium und Solarienbetreibern erstmals ein Gütesiegel für Solarien eingeführt.
Den Vermerk "Zertifiziertes Solarium" können alle Solarienbetriebe beantragen, die festgelegte Qualitätsstandards erfüllen. In ihnen beraten und informieren geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erstellen außerdem einen auf den jeweiligen Hauttyp ausgerichteten Dosierungsplan und verweigern Kindern und Jugendlichen, die besonders empfindlich auf UV-Strahlung reagieren, den Zutritt. Gebräunt wird mit geprüften und regelmäßig gewarteten Geräten. Zusätzlich liegen Informationen zu gesundheitlichen Aspekten der UV-Strahlung aus.
"Die Zertifizierung von Solarienbetrieben war das Ergebnis einer Kooperation unterschiedlicher Interessensgruppen, die auf einer freiwilligen Basis die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen sollte. Da sich das Prinzip der freiwilligen Zertifizierung aber nicht auf breiter Basis bei den Solarienbetreibern durchgesetzt hat, sollten die Bürgerinnen und Bürger künftig durch eine gesetzliche Regelung vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung geschützt werden", sagt Rüdiger Matthes, Fachmann vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Erarbeitet wurde die Zertifizierung von den Teilnehmern des "Runden Tisches Solarien" (RTS). Zu ihm gehörten neben dem Bundesamt für Strahlenschutz, die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP), der Bundesfachverband Sonnenlicht-Systeme e.V. (SLS), die Deutsche Akademie für Photobiologie und Phototechnologie e.V., die Deutsche Krebshilfe e.V., die Europäische Gesellschaft für klassische Naturheilkunde, der Photomed e.V. und die Strahlenschutzkommission (SSK). Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Akkreditierungsstelle für Institutionen, die Solarienbetriebe zertifizieren wollen und überprüft unangemeldet zertifizierte Solarien.
(leu)
Kontaktinformationen
Name: | Florian Emrich |
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Institution: | Bundesamt für Strahlenschutz |
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Willy-Brandt-Straße 5,
38226 Salzgitter |
Telefon: | 01888/333-0 |
Fax: | 01888/333-1885 |
WWW: | http://www.bfs.de |
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