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Und täglich grüßt die Wissenschaft
12.07.2007

Wer wägt gewinnt

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500 Gramm Nudeln
sind 500 Gramm Nudeln.
Egal wo sie verpackt wurden.

Glosse

Woher wissen Sie beim Einkaufen, dass in der Spaghetti-Packung aus Italien wirklich 500 Gramm sind? Oder französische Salami: genau 340 Gramm? Müssen Sie das glauben? Was, wenn Sie zuhause nur 493 oder 336 Gramm messen? Theoretisch könnten Sie ja mit Ihrer Haushaltswaage, den Nudeln und der Salami nach Italien und Frankreich reisen, um dort Abweichungen zu monieren. Praktisch besehen: Der Salamiverpacker wird einen Blick auf Ihre Haushaltswaage werfen und in Gelächter ausbrechen. Dann wird er auf seine High-Tech-Waage weisen. Sie legen also Ihre Salami drauf und lesen auf der Anzeige "340 g". Jetzt wissen Sie, dass die Salami auf dieser Waage 340 Gramm wiegt. Aber wieso sollten Sie dieser Waage mehr trauen als Ihrer Haushaltswaage? Vielleicht deshalb, weil es internationale Richtlinien und Organisationen gibt, die sich um "Messinstrumente für den zwischenstaatlichen Warenverkehr und alle Waren und Dienstleistungen, deren Wert durch Messungen bestimmt wird", kümmern. Wer mitmacht, stellt sicher, dass die Waagen im Lande strengen Vorschriften unterliegen. Wer nicht mitmacht, hat ein Exportproblem und wahrscheinlich keine Salami in Ihrem Supermarkt liegen.
Mit Japan hat Deutschland sogar ein eigenes Waagen-Abkommen geschlossen, das die PTB soeben aktualisiert hat. Und auch das ist ja gut zu wissen: Dass Japaner nicht nur bei Wagen, sondern auch bei Waagen und beim Wägen verlässliche Partner sind. (fö)



Fakten

Eine deutsch-japanische Erfolgsgeschichte

Deutschland und Japan haben im Juni 2007 ihr bilaterales Waagen-Abkommen erweitert. Bereits 1999 unterzeichneten das Vorgängerinstitut des heutigen National Metrology Institute of Japan und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse von so genannten nichtselbsttätigen Waagen. Das sind Waagen, die nicht in den Produktionsprozess eingebunden sind und dort automatisch messen, sondern einen "Bediener" brauchen. Schon mit diesem ersten Abkommen fielen zahlreiche Exportbeschränkungen weg; die Waagenindustrie beider Länder profitierte davon.

Nach einer ersten Anpassung des Abkommens im Jahr 2001 wurden Waagen der präzisesten Genauigkeitsklasse einbezogen. Aufgrund des rasanten messtechnischen Fortschritts wurde nun eine zweite Erweiterung und Aktualisierung vorgenommen. Mittlerweile sind Waagen mit einer Höchstlast bis zu fünf Tonnen erfasst und auch so genannte Wägezellen sind eingearbeitet gemäß Empfehlungen der OIML - der Organisation Internationale de Métrologie Légale.
Diese zweite Revision bestätigt und festigt auch die sehr guten Beziehungen zwischen den metrologischen Staatsinstituten Deutschlands und Japans. (fö)



Kontaktinformationen

Name: Dr. Roman Schwartz
Institution: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Abteilung Mechanik und Akustik
Adresse: Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Telefon: 0531/592-1010
E-Mail:
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