...Kontrolle ist besser!
Audiometer
können mit Hilfe von in der PTB gewonnenen Kenndaten kalibriert werden.
Glosse
Klein Fritzchen hat Geburtstag. Ab heute muss er beide Hände heben, wenn er zeigen will, wie alt er ist: Stolze sechs Jahre. Und wie es sich für einen jungen Mann von Welt gehört, wird richtig gefeiert. Alle seine Freunde und auch die Verwandten sind erschienen. Neben Kuchen und Kakao steht natürlich ein erstklassiges Entertainment-Programm "Made by Mama" auf der Tagesordnung. Also wird die Rasselbande mit Topfschlagen, Reise nach Jerusalem und Co bei Laune gehalten. Den Höhepunkt stellt schließlich das allseits beliebte Spiel "Stille Post" dar. Und jeder macht mit - auch die Erwachsenen. Also wird geflüstert und gekichert, was das Zeug hält, bis Onkel Heinrich schließlich das von ihm Verstandene nennen muss: "Leberknödelschlachter?" Alle Kinder lachen los und Fritzchen prustet hervor: "Onkel Heinrich, das Wort hieß doch Lederknobelbechernäher!"
Falls es Ihnen wie Onkel Heinrich geht, sollten sie entweder von "Stille Post" auf E-Mail umsteigen oder sich einer Reinton- und Sprachaudiometrie unterziehen, womit der Ohrenarzt Ihr Hörvermögen testen kann. So kann entschieden werden, ob ein Hörgerät bei Ihnen angebracht ist. Um Ihre Testergebnisse auszuwerten, benötigt der Arzt Bezugs-Kenndaten, die angeben, in welchem Leistungsbereich sich Ihre Hörkraft bewegt. Diese in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig gewonnenen Daten werden danach wiederum zur regelmäßigen Überprüfung und Kalibrierung der vom Arzt benutzten Audiometer eingesetzt. Und so sorgt die PTB dafür, dass Sie am Ende einer "Schallkette" doch kein Fall für den Leberknödelschlachter werden.
(mse)
Fakten
Hören Sie richtig?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Audiometer einer regelmäßigen Überprüfung und Kalibrierung unterliegen müssen. Und auch wiederum die Geräte, die zum Kalibrieren benutzt werden, müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, damit die Messkette fehlerfrei bleibt. Am Anfang dieser Kette steht die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
Hier werden mit Hilfe von Normalhörenden im Alter von 18 bis 25 Jahren Bezugs-Hörschwellen ermittelt, mit denen ein Ohrenarzt dann feststellen kann, in welchem Bereich die Hörfähigkeit seines Patienten liegt. In der PTB werden diese Bezugswerte an künstlichen Ohren - also technischen Nachbildungen des Außenohres und des Gehörganges - festgelegt, damit sie für alle Audiometriekopfhörer desselben Typs gültig sind. Für die in Deutschland verwendeten Schallwandler und Testsignale können die in der PTB ermittelten Daten dann zur Kalibrierung der Audiometer verwendet werden. Und das Audiometer ist schließlich das Gerät, mit dem der Ohrenarzt die Hörfähigkeit eines Menschen bestimmt. Dieses Verfahren nennt sich Reinton- oder Sprachaudiometrie. Hierbei werden einem Patienten in einem ruhigen Raum Töne oder Sprache vorgespielt, die er erkennen muss. Durch Veränderung der Lautstärke wird dann ermittelt, wo die Hörschwelle liegt. (mse)
Kontaktinformationen
Name: | Dr. Thomas Fedtke |
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Institution: | Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Arbeitsgruppe 1.61 (Hörschall) |
Adresse: |
Bundesallee 100 38116 Braunschweig |
Telefon: | 0531/592-1511 |
Fax: | 0531/592-1511 |
WWW: | http://www.ptb.de |
E-Mail: |