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Und täglich grüßt die Wissenschaft
29.10.2007

Willkommen im Winter!

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Zwei mal im Jahr
stellt die PTB die Uhren um. Im März auf Sommerzeit und jetzt, im Oktober auf Winterzeit.

Glosse

Früh am Morgen: Der Wecker reißt mich aus dem Schlaf, die Hand schnellt unter der warmen Bettdecke hervor und trifft, punktgenau, die Stummtaste. Ich schlafe weiter. Erneut meldet sich lautstark mein Wecker. Die Hand schnellt unter der Decke hervor. Ich stehe, noch schlaftrunken, auf. Irgendwie schaffe ich es, das Bad zu finden. Mit eisigem Wasser wird der Schlaf aus den Augen gerieben. Nun erkenne ich auch wieder etwas. Oh, wer bist denn Du? Kurz darauf in der Küche, beim Versuch, den Kaffe in der richtigen Menge in den Filter zu füllen, ein verstohlener Blick zur Küchenuhr: Die Zeiger stehen auf kurz nach 8:00 Uhr. Ups, verschlafen!
Im Radio begrüßt mich eine muntere Stimme: "Guten Morgen, es ist 7:00 Uhr. Sie hören die Nachrichten." Ja, was denn nun: 7:00 Uhr oder 8:00 Uhr? Ich bin vollkommen durcheinander und sehne mich zurück in mein Bett. Aber da fällt es mir wieder ein. Es war doch das letzte Wochenende im Oktober und ich habe lediglich vergessen, meine Uhren eine Stunde zurück zu stellen. Womit auch Paulchen Panters Frage: "Wer hat an der Uhr gedreht." geklärt ist. Die PTB dreht an der Uhr.
Aber das muss sie auch. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Zeit nicht nur zu machen und zu verteilen, sondern die PTB stellt die Zeit auch entsprechend der Jahreszeit, Sommer oder Winter, um. Am letzten Wochenende im Oktober, in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag, werden die Uhren um eine Stunde von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurück gedreht. Am letzten Wochenende im März wird die Uhr eine Stunde vorgestellt. Von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr. Und der Sommer kann kommen.
Aber erstmal: Willkommen im Winter! (gro)



Fakten

Das Zeitgesetz von 1978 (Bundesgesetzblatt 1978, Teil I, S. 1110-1111) legt die mitteleuropäische Zeit MEZ oder die mitteleuropäische Sommerzeit MESZ als gesetzliche Zeit fest, die im amtlichen und geschäftlichen Verkehr verwendet werden soll.

Die Einführung der Sommerzeit wurde durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung bekannt gemacht. Die aktuelle Verordnung (Bundesgesetzblatt 2001 Teil 1, Nr. 35, S. 1591, Juli 2001) legt fest, dass ab dem Jahr 2002 die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wird, und zwar immer zwischen dem letzten Sonntag im März und dem letzten Sonntag im Oktober.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist durch das Zeitgesetz damit beauftragt, die gesetzliche Zeit zu realisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das bekannteste Verfahren hierfür ist die Aussendung von Zeitzeichen und Normalfrequenz über den Sender DCF77.
Drei Atomuhren der PTB liefern den Takt für die dreifach redundante Erzeugung der DCF77-Trägerfrequenz, 77,5 kHz, und des Zeitkodes. Eine redundant ausgelegte interne Konsistenzprüfung soll das Aussenden falscher Zeitinformation nach menschlichem Ermessen ausschließen. Die Atomuhren und die Steuereinrichtungen sind mit unabhängigen unterbrechungsfreien Stromversorgungen verbunden, die ein Höchstmaß an Betriebssicherheit garantieren. Die kodierte Zeitinformation wird wie bisher als Amplituden- und Phasenmodulation während der Sekunden 15 bis 58 jeder Minute übertragen. Die fehlende Modulation in der Sekunde 59 zeigt den nachfolgenden Beginn einer neuen Minute an.
Dateninhalte, die während der Sekunden 1 bis 14 amplitudenmoduliert übertragen werden, können von dritter Seite beigestellt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungswarnung und Katastrophenhilfe wird hierüber, wie über andere Übermittlungswege, auf das Vorliegen von Gefahrensituationen warnen (http://www.bbk.bund.de). Zusätzlich hierzu werden Wetterinformationen der Schweizer Firma Meteo Time GmbH übermittelt. Diese werden in identischer Form auch über den Schweizer Langwellenzeitdienst HBG (75 kHz) übermittelt (http://www.metas.ch). Nähere Informationen zu dieser neuartigen Dienstleistung erhalten Sie unter http://www.meteotime.ch. Die PTB weist darauf hin, dass die Bereitstellung der während der Sekunden 1 bis 14 übertragenen Daten nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, sondern von der FirmaT-Systems Media Broadcast geregelt wird. Bisher hergestellte und betriebene Funkuhren sind von dieser Erweiterung des Sendeumfangs nicht beeinträchtigt, können diese Informationen aber auch nicht nutzen. (gro)



Kontaktinformationen

Name: Dr. Andreas Bauch
Institution: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Arbeitgruppe "Zeitübertragung"
Adresse: Bundesdallee 100
38116 Braunschweig
Telefon: 0531/592-4320
WWW: http://www.ptb.de
E-Mail:
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