(Stand: Mai 2009)
Rechtskraft des Bebauungsplanes St. Leonhards Garten AW 102.
Der B-Plan schreibt die grundsätzlichen Regeln rechtsverbindlich fest, z.B.:
Unterschiedliche Flächenbestimmung (Verkehrsflächen, Bauflächen, Grünflächen u.a.) Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) regeln die Bebauungsdichte Gebäudehöhen, Mindest- und Maximalhöhen Baulinien und Baugrenzen regeln die Stellung der Baukörper Gebietsklassifizierung regelt die Art der Nutzung, hier in erster Linie Wohnnutzung
Abbruch des Stadtbahndepots und Baufeldvorbereitung
Abschluss erster Kaufverträge mit den Entwürfen als integralem Bestandteil
Bauanzeige / Bauantrag
Baubeginn der individuellen Projekte